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Wir bitten um Beachtung:

Die Vorderburger-Hütte ist eine Freizeit- und Erholungsstätte inmitten der schönsten Natur des Allgäus.
Wir und auch unsere Nachbarn, legen Wert auf Gastfreundschaft sowie beste Beziehungen untereinander.
Wir beherbegen Gruppen verschiedenster Größen aus allen Teilen Europas.
Deshalb müssen wir unbedingt darauf achten und auch darauf bestehen folgende Regeln zum Bestandteil des Mietvertrages zu erläutern.
Wir bitten dringend diese einzuhalten:
1. Rücksicht auf die Nachbarn: . Unsere Gäste haben sich selbst zu versorgen. Auf die Nachbarn darf nicht zurückgegriffen werden, egal um was es sich handelt. Klingeln bei den Nachbarn ist, egal wann und egal zu welchem Zweck (ausser bei Notfällen) untersagt. Die Nachbarn sind auch nicht als Geldwechsler oder als Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Weder halten unsere Nachbarn Lebensmittel, Getränke noch sonstige Dinge des täglichen Bedarfs für unsere Gäste vor.
2. Nachtruhe: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe. Grillen oder Party feiern innerhalb und ausserhalb der geschlossenen Räume ist untersagt.
3. Innerhalb der geschlossenen Räume ist jegliche Geräuschentwicklung wie z.b. Party nach 22 Uhr bzw. bis in die Morgenstunden sowie jegliche Geräuschentwicklung die aus dem Hause dringt wie z.b. Musik untersagt.
4. Bei Grillfesten ist unbedingt darauf zu achten:
- dass es nicht zu Funkenflug kommt
- dass das Grillen ab 22 Uhr unterbleibt
- Glut nach Grillende gelöscht wird
- solange Glut zu sehen ist muss ein Verantwortlicher am Feuer/Grill bleiben.
5. Ausserhalb der geschlossenen Räume sind jegliche Ballspiele nach 22 Uhr sowie andere Gesellschaftspiele untersagt.
6. jegliche offene Feuer/Lagerfeuer sind untersagt